
Bei der überörtlichen Prüfung handelt es sich um eine im Abstand von mehreren Jahren von einer unabhängigen Prüfungsinstitution (z.B. Gemeindeprüfungsanstalt, Landesrechnungshof) durchzuführende Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens einer Kommune...
Gefunden auf
https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.